Kennst Du Dich im Fotorecht aus? – Teil 1

Kennst Du Dich im Fotorecht aus? – Teil 1
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In Zusammenarbeit mit SIGMA
Bevor wir in das Thema Fotorecht einsteigen, müssen wir eine Sache ganz klar sagen:

Wir sind keine Anwälte, wir machen keine Rechtsberatung und wir können auch keine konkreten Fragen zu bestimmten Fällen beantworten.

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Warum also dieser Artikel?

Ganz einfach: Wir beide – Norbert und Martin – bewegen uns schon seit vielen Jahren im fotografischen Umfeld, sowohl privat als Hobby als auch beruflich, inklusive vieler tausend veröffentlichter Fotos in Büchern, Zeitschriften und Onlinemedien. Wir waren und sind daher gezwungen, uns regelmäßig mit den Gesetzen und Vorschriften rund um die Fotografie, das Foto selbst und deren Veröffentlichung auseinander zu setzen – also auch mit dem Fotorecht.

Dabei haben wir natürlich zu diesem Thema viele Erfahrungen gesammelt und diese Erfahrungen möchten wir weitergeben. Wir möchten das eine oder andere Missverständnis aufklären und in loser Folge über Themen wie Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte, Modelverträge, Veröffentlichungen usw. berichten.

Wir greifen dabei auch immer wieder Fragen oder Aussagen auf, die wir in den Fotoforen der fotocommunity finden konnten.

Eine wichtige Sache vorab

Fotografie ist heute allgegenwärtig. Jedes Smartphone erzeugt heutzutage über eine Kamera mit zunehmend annehmbarer Qualität (teilweise richtig gute!) Fotos. Die Menschen sind daher sensibilisiert, wenn es um Fotos geht. Es kann Dir passieren, dass Menschen auf Dich zukommen und versuchen Dir aus vielerlei Gründen zu verbieten, Fotos zu machen.

Doch in den meisten Fällen irren sich diese Menschen. Fotografieren darfst Du fast alles –  manchmal darfst Du die Fotos jedoch nicht veröffentlichen und oft damit kein Geld verdienen.

(Ergänzung: Wir beziehen uns bei dieser Aussage nicht auf Fotos von Menschen im speziellen, sondern ganz allgemein auf Fotos, die im öffentlichen Raum entstehen, an denen kein allgemeines Fotografierverbot besteht und wir möchten auch darauf hinweisen, dass es Situationen und Momente gibt, wo es einfach Sinn macht, die Kamera in der Tasche zu lassen.)

In dieses Labyrinth der Vorschriften, Gesetze und oft fehlerhaften Meinungen über das Fotorecht wollen wir in den folgenden Artikeln ein wenig Licht bringen.

Gerücht: Fünf Personen sind eine Gruppe – und dann kann ich das Foto ungefragt veröffentlichen

Beginnen möchten wir mit einem der hartnäckigsten Irrtümer, der unter (Hobby-)Fotografen kursiert.

Es ist kaum nachvollziehbar, wie es überhaupt dazu kam, dass sich diese völlig falsche Aussage so etabliert hat und immer noch unter Generationen von Fotografen kursiert. Du wirst es erkannt haben, es geht im Grunde um das „Recht am eigenen Bild“ (dazu später mehr). Wahrscheinlich ist Dir auch bekannt, dass Du ein Foto einer Person ohne dessen Zustimmung nicht so einfach veröffentlichen darfst.

Nun kursiert eben das Gerücht, sobald fünf oder mehr Personen auf dem Foto zu sehen sind, dann handele es sich um eine Gruppe und das Foto könne dann ungefragt veröffentlicht werden.

Tue dies bitte niemals, es handelt sich um ein riskantes Gerücht.

Du musst grundsätzlich davon ausgehen, dass Du ein Foto mit erkennbaren Personen ohne Genehmigung der Personen nicht veröffentlichen darfst.

Es gibt einige Ausnahmen, die wir Dir vorstellen möchten.

1. Die Personen sind nur Beiwerk

Wenn Du auf Reisen Fotos machst, gerne Landschaften fotografierst, oder Panoramen in Städten und Sehenswürdigkeiten festhalten möchtest, dann wirst Du oft Situationen finden, bei denen es unmöglich ist, das Foto zu machen, ohne, dass Personen auf dem Foto sind.

Fotografieren kannst Du dies alles ohne Probleme – für Dein privates Fotoalbum.

Was ist aber, wenn Du die besonders gelungenen Fotos nun veröffentlichen möchtest? Es gibt Auswege.

Diesen Ausweg findest Du über den Begriff Beiwerk. Betrachte Dein Foto genau und stelle es Dir mit und ohne Menschen im Bild vor. Wenn Das Foto so gestaltet ist, dass seine Bildwirkung sich nicht oder nur unwesentlich verändert, wenn Du die Personen auf den Fotos einfach weglassen würdest, dann sind sie nur Beiwerk. Sie haben keine bildbestimmende Wirkung und Du kannst die Fotos veröffentlichen.

Stellst Du dagegen fest, dass die Gruppe (zum Beispiel drei Rentner, die im Park auf einer Bank sitzen) ganz wesentlich zur Bildwirkung beitragen, brauchst Du die Erlaubnis, die Fotos zu veröffentlichen.

Praxis-Beispiele

Nachfolgend zeigen wir Dir einige Beispiele aus der Praxis, die Dir dies ein wenig transparenter machen:

Eine Gruppe mit fünf Personen.
Eine Gruppe mit fünf Personen. Du solltest gar nicht erst auf die Idee kommen, so ein Foto ungefragt zu veröffentlichen. Alle fünf Personen sind erkennbar und das Hauptmotiv. Es reicht, wenn eine Person der Veröffentlichung widerspricht, dass Du es nicht mehr verwenden darfst. Tatsächlich gibt es mit jedem der fünf Modelle einen schriftlichen Vertrag.

 

Eine große Gruppe wurde fotogafiert
Irgendwann hat eine Gruppe dann eine Größe, in der die einzelne Person völlig untergeht. Dann sind die Veröffentlichungen unproblematisch.

 

Ein Segelschiff auf dem sich Menschen befinden
Auf dem Foto in Originalgröße sind einzelne Personen zu identifizieren, sie sind aber definitiv nur Beiwerk. Das Foto würde auch ohne Personen dieselbe Bildwirkung besitzen. Die Veröffentlichung ist unproblematisch.

 

Ein Polizist hat den Verkehr geregelt und sich mit den Handschuhen "verkleidet"
Hier kommen wir in einen absoluten Grenzbereich. Dieser Polizist hat den Verkehr anlässlich des Besuchs hochrangiger Politiker auf der Kieler Woche geregelt. Eigentlich darfst Du das Foto ohne seine Genehmigung nicht veröffentlichen. Nun spielen hier besondere Aspekte eine Rolle. Der Polizist hat sich mit den Handschuhen „verkleidet“, durch die Uniform erweckt er in Kombination mit den Handschuhen Aufmerksamkeit. Es gibt neben diesem Foto weitere Aufnahmen, wo er sichtbar mit anderen Personen für Fotos posiert. Man nennt dies auch „konkludentes“ Verhalten. Denn ihm muss bewusst sein, dass er fotografiert wird und diese Fotos ggf. auch mal veröffentlicht werden. Sollte er gegen eine Veröffentlichung vorgehen, würde es ihm schwerfallen, dies zu begründen. In Summe ist es also ein kalkulierbares Risiko, so ein Foto zu veröffentlichen.

2. Personen des Zeitgeschehens

Es gibt natürlich noch einen anderen Fall, nämlich dann, wenn die Personen prominent sind. Man nennt dies auch „Personen des Zeitgeschehens“. Hier hat sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren deutlich geändert (zumindest die Rechtsprechung).

Grundsätzlich gilt heutzutage: Egal, wie prominent die Person ist, bewegt sie sich erkennbar privat in der Öffentlichkeit, dann darfst Du ein Foto dieser Person nicht ungefragt veröffentlichen.

Anders, wenn die Person oder die Personen öffentlich bei einer Veranstaltung auftreten, an der ein öffentliches Interesse besteht. Hier kommt es sehr darauf an, wie groß das Interesse ist und wie prominent die Person ist. Wird bei Dir im Dorf der neu gewählte Bürgermeister in sein Amt eingeführt, ist er eine relative Person des Zeitgeschehens. Wenn Du davon Fotos machst und zum Beispiel ein Blog über die Geschichte Deines Dorfes hast und Du einen kleinen Bericht über die Amtseinführung schreibst und ein Foto dazu bringst., wird es kaum Probleme geben.

Dasselbe Foto auf einer Seite über Porträtfotos alter Männer wäre schon kritischer zu sehen, weil der „redaktionelle Zusammenhang“ fehlt. Denn außerhalb Deines Dorfes, Deiner Region wird niemand diesen Bürgermeister kennen.

Personen mit hohem Bekanntheitsgrad

Etwas anders ist es, wenn die Person einen hohen Bekanntheitsgrad besitzt. Sie muss dazu überregional bekannt sein und auf einer Veranstaltung öffentlich auftreten, die auch von überregionaler Bedeutung ist. Dann ist das „öffentliche Interesse“ so groß, dass die Persönlichkeitsrechte in den Hintergrund treten. Dazu zwei Beispiele:

Angela Merkel in Kiel
v.l.n.r.: Die damalige Oberbürgermeisterin von Kiel Angelika Volquartz, die Bundeskanzlerin Angela Merkel, Stadtpräsident der Stadt Kiel Rainer Tschorn, Ministerpräsident Harry-Peter Carstensen bei der Eröffnung der Kieler Woche

In dem gezeigten Beispiel handelt es sich um überregional bekannte Personen von hohem öffentlichen Interesse auf einer Veranstaltung, die weltweite Bedeutung hat.

Im Zusammenhang zu der Veranstaltung ist eine Veröffentlichung völlig unproblematisch.

Zudem kannst Du davon ausgehen, dass es hunderte weitere Fotos von genau dieser Veranstaltung gibt, die auch den Weg in die Öffentlichkeit finden. Solange Du diese Fotos nicht in einen Zusammenhang stellst, der für die Personen „ehrverletztend“ ist, würde ich die Veröffentlichung ohne Sorge wagen.

Siegerehrung der deutschen Meisterschaften im Beachvolleyball der Frauen
Siegerehrung der deutschen Meisterschaften im Beachvolleyball der Frauen

Ich habe mit Absicht ein Foto gewählt, bei dem der Fokus auf dem Hintergrund liegt. Deutsche Meisterschaften im Beachvolleyball sind mit Sicherheit eine Veranstaltung von überregionalem Interesse. Fotoapparate und Videokameras sind allgegenwärtig. Wer sich dort bewegt, muss sich im Klaren sein, dass hier Fotos und Videos entstehen, die veröffentlicht werden.

Von den Sportlern selbst ist keinerlei Protest zu erwarten, sie leben zu großen Teilen von der PR dieser Bilder.

Im Hintergrund sind Personen erkennbar. Diese Personen sind Beiwerk. Keine der Personen im Hintergrund würde eine Handhabe haben, sich gegen die Veröffentlichung der Fotos zu wehren.

Fazit

Es gibt eine kleine, aber sehr hilfreiche Regel, wenn es darum geht, ob Du ein Foto veröffentlichen möchtest:

Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Foto veröffentlichen darfst, dann lass es sein.

Folgst Du diesem Grundsatz, wirst Du keine Probleme bekommen. Im Zweifel frage jemanden der ähnliche Fotos gemacht hat, wie Du, die Du gern zeigen möchtest (diese Person sollte allerdings dann auch die entsprechende Kompetenz besitzen). Mit der Zeit wächst die Erfahrung und damit auch die Sicherheit darüber, ob Du es nun zeigen darfst oder nicht.

Weiterlesen

In diesem Artikel erklären wir Dir den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright.

34 Kommentare

  1. Danke für dieses Thema- ich erfuhr in Norwegen(Hurtigruten) ein besonders starkes Empfinden zum Bildrecht. Der sonst sehr höfliche Reiseleiter wurde sehr konkret, als ich während der Info-Veranstaltung ein Foto machte. Eine Gruppenleiterin in Trondheim hat mich ganz direkt auf der Straße angesprochen, als ich ein – aus meiner Sicht – völlig harmloses „Straßenbild“ schoss. Trotzdem habe ich bei meiner letzten Reise wieder über 2000! Bilder gemacht und einige davon(mit Personen) in die community gestellt. Und das in der Hoffnung, 1. das Bild ist echt gut 2. wenn eine betroffene Person es findet, diese sich über das gelungene Motiv freut! Euch allen einen freundlichen Gruß

  2. Hallo erst mal,
    habe vom Fernseher aus Amerikanischen Serien einige Gesichter geschossen
    und möchte diese Bilder verwenden, ist dieses erlaubt??

    Mfg
    Wolle

  3. Hallo Fotofreunde, ich habe neulich ein Foto von einem grün überpuderten Mann gemacht, der zum Gaudi der Passanten durch die Straßen lief (man kennt das). Das Foto ist super gelungen, und ich würde es gern mit unserm Fotoclub öffentlich ausstellen. Jetzt kommen mir aber Bedenken.
    Gut, dass diese Themen einmal diskutiert werden.

  4. Nach allem, was ich hier gelesen und auch selbst erfahren habe, gilt:
    „Wo kein Kläger, da kein Richter!“
    Fotografieren ist per se schon indiskret. Von nicht fotografiert werden wollen, bis zu einer Anklage ist ein recht weiter Weg.
    Wieviele Fotografen werden denn jedes Jahr verurteilt, bei den Milliarden Bildern, die jedes Jahr gemacht werden?
    Für ein gelungenes Bild würde ich jedes Recht brechen und mich anschließend mit den Betroffenen einigen. :-)

  5. Fazit:
    Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Foto machen darfst: Lass es sein !
    Schau Dir zuerst die Menschen an und auch die Umstehenden . Wie blicken sie dich an wenn sie deine Kamera sehen.? Jetzt tu es oder geh und such dir einn anderes Motiv.

  6. Hallo Zusammen

    Vielen Dank für diesen Beitrag und auch ich freue mich schon auf die Folgenden.

    Leider ist dies Thema sehr komplex und alle mit gesunden Menschenverstand leiden nun unter irgendwelchen Gesetzestexten, weil es leider immer wieder Mitmenschen gibt, die ihre vier Buchstaben nicht einschalten. Dann kommt es zu solchen Situationen, dass mir das Fotografieren meiner Kinder in der Schwimmschule verboten wird, da ja zwangsläufig die anderen Kinder in der Gruppe meistens auch automatisch mit aufs Bild kommen. Sollte man doch meinen, ich habe genauso das Recht, meinen Kindern später eine bildliche Vergangenheit zu hinterlassen.
    Und so ist es mit den meisten Situationen. Selbst in der Streefotografie, was ja meistens eine Städtereise oder eine Veranstaltung in unserer Heimat betrifft, kommt man nicht drum herum, Mitmenschen, auch Kinder, abzulichten. Selbst wenn sie „nur“ Beigemüse sind, haben die Bilder ohne sie meistens eine ganz andere Wirkung. Städte werden zu Geisterstädten und Euer Bild mit dem Segelschiff kommt ohne „Beigemüse“ gar nicht auf die See.

    Und somit können wir uns bei all denen bedanken, die uns Probleme schaffen wo eigentlich keine sind, da wir ja sonst keine haben.

    1. Hallo Tobi,

      ich kenne dieses Problem. Gerade bei Kindern sind die Menschen fast schon übersensibel. Ich fotografiere oft Kinder (nicht nur meine eigenen). Bei mir war Reden der Schlüssel zum Vertrauen (Du wirst auch aus gutem Grund keine Kinderbilder von mir im Netz finden, mit wenigen Ausnahmen, bei denen eine schriftliche Zustimmung vorliegt).

      In „unserer“ Grundschule haben alle Eltern unterschrieben, dass die Kinder z.B. bei bestimmten Aktionstagen fotografiert werden dürfen und die Bilder dann in der Zeitung gezeigt werden dürfen.

      In der Klasse meiner Kinder habe ich mich vorgestellt und um Erlaubnis gebeten die Klasse fotografisch zu begleiten. Die Fotos hat dann die Lehrerin bekommen und entschieden, wem sie welche Fotos gibt. So ist eine schöne Erinnerung entstanden, die im jeweils heimischen Fotoalbum verbleibt.

      In Umgebungen, wo Menschen sensibel reagieren, drücke ich ab und an einfach einem oder zwei der Kinder eine Kamera in die Hand, die fotografieren sich dann gegenseitig, was bisher noch nie zu Protesten geführt hat.

  7. Ich finde es sehr wichtig, das fehlerhafte Rechtsauskunft so schnell wie möglich korrigiert wird, damit eben sich nicht neue Irrtümer wie die Sache mit dem erwähnten „erlaubnisfreien?! Gruppenfoto“ verfestigen. auch fände ich es wichtig, dass zu jedem dahrgestellen Recht oder Rechtspflicht auf die Rechtsgrundlage hingewiesen wird (Entscheidung, Verordnung, Gesetz).

    Natürlich kann man über die Art und Weise wie Kritik geübt wird streiten, jedoch sollte gerade in juristischen Angelegenheiten mit größter Sorgfalt umgegangen werden und Texte lieber einmal mehr prüfen bevor man sie veröffentlicht, wobei man, sofern das Internet zu den Medien im Sinne des Gesetzes zählt, dazu kein Anwalt sein muss wie es in anderen Kommentaren angeklungen ist. Dies ergibt sich aus dem §2 Abs. 3 Nr. 5 RDG. (das meine ich übrigens mit dem Hinweis auf die Rechtsgrundlage).

    1. Hallo Matthias,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich möchte einige Kommentare dazu abgeben:

      1. Wir geben keinerlei Rechtsauskunft, das werden und wollen wir nicht tun
      2. Wir werden und wollen auf keinen Fall auf den Einzelfall eingehen, die genannten Beispiele beschränken sich immer auf unsere eigenen Bilder.
      3. Es ist auch von uns nicht leistbar zu jedem Punkt alle Entscheidungen, Verordnungen und Gesetzte zu verlinken oder zu zitieren (zumal die je nach Gericht durchaus widersprüchlich sein können)

      Was tun wir? Wir berichten aus unserem fotografischen Alltag. In diesem Alltag sind wir immer wieder auch mit juristischen Dingen konfrontiert. Wenn wir zu jeder Frage einen Anwalt konsultieren würden, wären wir inzwischen arm wie die Kirchenmäuse.

      Der Grundtenor aller Artikel ist eben solche Irrtümer aufzuklären (Beispiel Gruppe, dort heißt es ja nicht: Ihr dürft einfach, sondern: Lasst es sein) und wir zeigen Beispiele, die sich in der täglichen Praxis als unproblematisch erwiesen haben. Und wir schreiben bewusst: Wenn Du nicht sicher bist, ob Du darfst, dann geh davon aus, Du darfst nicht.

      Es geht uns also um den alltäglichen Umgang mit dem Thema und nicht um juristische Spitzfindigkeiten des Einzelfalls. Es gibt Fragestellungen, die lassen sich klar mit ja und nein beantworten, in dem Bereich wollen wir helfen die Antwort zu finden. Und es gibt Fragen, wo die Antwort lauten müsste: Nach den Umständen des Falls, diese Fragen werden wir nicht behandeln und beantworten, da sollen sich die Anwälte drum bemühen (und selbst die werden kaum etwas anderes sagen als: Nach den Umständen des Falls).

      Solange man seinen Motiven höflich und respektvoll begegnet, sie nicht ins schlechte Licht rückt, keine Bilder zeigt, die diesen Personen Schaden zufügen (in welcher Form auch immer) und die Fotos nicht gewerblich nutzt, wird mit Sicherheit auch nicht ins „Gefängnis“ gehen oder in anderer Form hohe Strafen zu befürchten haben. Auch hier stellt sich für uns die Praxis so dar: Im Zweifel hilft reden und damit lassen sich viele viele Dinge einfach klären, ohne dass es große Kreise ziehen wird.

  8. Liebe Fotokollegen,
    In eurem Artikel ist aber der neue Paragraph von 02/2015 nicht enthalten. Es ist sehr wohl bereits verboten, auf den Auslöser zu drücken, wenn man fremde Personen erkennbar ablichtet. Von Veröffentlichen ist in dem Moment noch garnicht die Rede! Deshalb wurde doch die Gesetzesänderung so scharf diskutiert, da sie die Streetfotografie quasi auslöscht. Jemanden knipsen, dessen Einwilligung man vorher nicht eingeholt hat, idealer Weise schriftlich, kann sofort zu einer Anzeige führen. Da man eher die ungestellten Momente in der Streetfotografie einfangen möchte, kommt ein Fragen vorher aber nicht in Betracht. Dilemma.
    Ich zum Beispiel achte drauf, dass niemand erkennbar ist, also gerade durch etwas verdeckt wird oder mit den Rücken zudreht. Ungestellte Gesichter sind seit der Gesetzesänderung immer ein Risiko. Leider.

    http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen

    1. Hallo Oliver,

      das Wort „fast“ bedeutet ja nicht immer, sondern eben nur fast. Und das Verbot bezieht sich nur auf hilflose Personen (mit weiteren Einschränkungen) und nicht auf die in diesem Artikel genannten Beispiele bez. Beiwerk und Gruppen. (Steht übrigens exakt so in dem von Dir verlinkten Artikel drin). Auch nach der Gesetzesänderung würde aus meiner Sicht KEINE der in diesem Artikel erkennbar abgebildeten Personen mit einer Strafanzeige auch nur den Ansatz eines Erfolgs haben.

  9. Ich muss diesen kontroversen Absatz noch einmal zitieren: ” Es kann Dir passieren, dass Menschen auf Dich zukommen und versuchen Dir zu verbieten Fotos zu machen.
    Aus vielerlei Gründen.
    Doch in den meisten Fällen irren diese Menschen. Fotografieren darfst Du fast alles – manchmal darfst Du die Fotos aber nicht veröffentlichen, oft damit kein Geld verdienen.”
    Auf vielen öffentlichen Veranstaltungen betrifft dies das Hausrecht des Veranstalters oder aber der Eigentümer des Gebäudes verbietet Fotos, egal ob privat für die Festplatte oder für das Internet. Dieses Hausrecht „sticht“ jegliche Frage bzgl Persönlichkeitsrecht, vergleichbar mit dem Recht eines Türstehers, aus freiem Ermessen den Zutritt zu verweigern…

    1. Hallo Detlef,

      danke für den ergänzenden Hinweis. In dem geplanten Teil rund um die Panoramafreiheit werden wir auf das Thema Hausrecht und „Property Release“ eingehen und diesen Teil spezifizieren.

  10. Danke für diese ausgezeichnete, leicht verständliche und mit Bilder verdeutlichte Darstellung dieses schwierigen Sachverhaltes!

  11. Ich finde es sehr gut, dass hier eine kurze Beitragsreihe über das Fotorecht erscheint. Ich denke aber, dass gerade zu dem hier erschienenen Teil noch ein paar Punkte fehlen.

    Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege, aber ist es seit Ende 2014 zum Beispiel nicht schon strafbar, eine hilflose Person (wie auch immer die genaue Definition aussieht) überhaupt zu fotografieren? Oder wie sieht es bei spielenden Kindern aus? Meines Wissens nach sollte man diese auch nicht ohne weiteres fotografieren, da sich hieraus auch Probleme ergeben können.

    Ein weiteres Problem ist die Veröffentlichung der Fotos. Ein Foto ist bereits dann veröffentlicht, wenn ich es Freunden zeige. Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber der Teufel steckt ja bekanntermaßen im Detail und könnte doch auch hier unter umständen zu Problemen führen.

    Noch einmal, ich finde die Beitragsreihe gut und wichtig und möchte den aktuellen Beitrag nicht schlecht reden. Vielleicht habt ihr diesen Teil auch bewusste weggelassen, um den Artikel nicht zu weit aufzublähen.

    Gruß
    Thomas

    1. Hallo Thomas,

      das ganze Thema ist sehr komplex. Wir versuchen Euch den pragmatischen Denkansatz zu vermitteln, der sich aus der täglichen fotografischen Praxis ergibt, wenn man schon seit vielen Jahren in diesem Bereich arbeitet. Es ist einfach nicht möglich wegen jeder Kleinigkeit einen Anwalt zu konsultieren, zumal deren Antworten dann auch nicht immer erhellend sein werden. Das komplette Bild wird sich ergeben, wenn wir mit der Artikelserie fertig sind. Ich kann Dir aber vorweg schon soviel sagen, dass aus unserer Sicht Dinge eine Rolle spielen, die Du in den Gesetzestexten nicht finden wirst: gesunder Menschenverstand, Respekt und Höflichkeit und im Zweifel auch mal den Auslöser der Kamera in Ruhe zu lassen.

      Wir werden auch auf das Thema Kinder,hilflose Person und Privatsphäre eingehen und auch zu dem Thema Veröffentlichung noch etwas sagen. Aufgrund der Kommentare unter dem Artikel werden wir auch noch einige Dinge im Text konkretisieren (nicht korrigieren!)

      Was wir aber auf keinen Fall machen werden: Zum Einzelfall Stellung beziehen, denn dann würden wir uns auf dünnes Eis begeben. Es geht uns einfach darum, Euch eine gewisse Basis mitzugeben, die sich aus der praktischen Erfahrung ergeben hat und die Grundlagen, damit Ihr für Euch entscheiden könnt, was „geht“ und was „nicht geht“. Restrisiken (in welcher Form auch immer) werden wir nicht ausschließen können. Aber ich denke, dass wird auch nicht nötig sein, wenn Ihr die Dinge, die wir schreiben im Hinterkopf behaltet.

      Abgesehen davon haben wir die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und freuen uns, wenn es ergänzende oder ggf. auch korrigierende Kommentare gibt.

      1. Hallo Martin,

        vielen Dank für deine Antwort.

        Ich weiß, dass das Thema sehr komplex ist, und hier auch nicht der Einzelfall besprochen werden kann. Vielleich war ich mit meinem Kommentar auch etwas zu früh und hätte erst einmal die Serie abwarten sollen, was von euch noch kommt.

        Ich sehe es aber genauso wie du, wenn man mit gesundem (!) Menschenverstand, Respekt und Höflichkeit an die Sache rangeht und in manchen Situationen vielleicht doch vorher aus einem lockeren Gespräch heraus fragt, ob ein Foto in Ordnung ist, dann macht man nicht all zu viel verkehrt.

        Ich freue mich auf die nächsten Artikel von euch!

        Gruß und schönes Wochenende
        Thomas

  12. danke, sehr informativ. Ich hätte noch eine Frage: wie ist es mit einemFoto, auf dem eine Person im Vordergrund ist, aber ihr Gesicht nicht zu erkennen ist, z.B. bedeckt durch einen Hut. Darf man das veröffentlichen?

  13. Danke. Ich habe aber auch noch ein paar Fragen:
    – was genau bedeuted „veröffentlichen“? Wenn ich z.B. hier fragen möchte, was ich an den Fotos verbessern kann, ist das schon „veröffentlicht“? (Das ist ein Grund, warum ich mich nicht traue, irgendjemandem online meine Fotos zu zeigen…)
    – wie ist das in „exotischeren“ Ländern als Deutschland und Österreich? Muss ich wirklich Modellverträge in 20 Sprachen mitnehmen? Und wie soll man irgendjemanden dazu bringen, etwas auch nur halbwegs offiziell Aussehendes zu unterschreiben????

  14. danke! bin schon auf die folge-artikel gespannt …
    auch mich würd‘ noch interessieren, ob österreichische und deutsche rechtsprechung in solchen fällen ähnlich entscheiden – verstehe aber, dass ihr dazu nichts sagen wollt/könnt.

  15. Danke, sehr informativ, da wir gerade eine Debatte führen, ob bei einer fotodokumentation über ein schulprojekt Schüler und Schülerinnen nur „von hinten „zu sehen sein dürfen. Für mich sagen solche Fotos oft nicht mehr viel aus.

  16. Ich möchte diesen Artikel im „Projects-Forum“ veröffentlichen. Bestehen dagegen Bedenken?
    Bitte angeben, danke!

    Gruß Hartmut

  17. Norbert…wer? Martin …wer? Als Autor eines solchen Beitrages sollte man sich dem Leser auch mit vollem Namen vorstellen, das ist nicht nur üblich und professionelles Essential bei Veröffentlichungen, sondern dient auch dazu, sich ein Bild zu machen, welche tatsächliche Kompetenz der Verfasser eines Artikels hat und nicht nur, was er dazu in dem Artikel behauptet. Das gilt natürlich erst recht dann, wenn man ungeachtet fehlender rechtlicher und anwaltlicher Fachkompetenz rechtliche Fragen darstellt. Und zum Beitrag selbst und zB zu dieser Aussage:

    “ Es kann Dir passieren, dass Menschen auf Dich zukommen und versuchen Dir zu verbieten Fotos zu machen.
    Aus vielerlei Gründen.
    Doch in den meisten Fällen irren diese Menschen. Fotografieren darfst Du fast alles – manchmal darfst Du die Fotos aber nicht veröffentlichen, oft damit kein Geld verdienen.“

    Sie suggeriert, dass man ungefragt jeden fotografieren dürfe, solange man das Foto nur für sich privat mache, nicht veröffentliche. Hier zeigt sich bereits die fehlende Fachkompetenz. Denn niemand muss sich überhaupt ungefragt und ohne seine Einwilligung fotografieren lassen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch bereits das Recht, jemandem zu verbieten, überhaupt ein Foto von mir zu machen. Ich habe also selbstverständlich das Recht, jemandem Aufnahmen von mir zu verbieten, egal ob er diese angeblich nicht veröffentlichen und angeblich noch weniger kommerziell nutzen will. Noch deutlicher wird das bei Kindern und Fotos von diesen – es ist völlig unerheblich, ob der Fotograf die Bilder veröffentlichen oder kommerziell nutzen oder nur für sich machen will. Verbieten ihm die Eltern, Fotos zu machen, die ihn dabei sehen, hat er es zu unterlassen und gemachte Bilder zu löschen.

    1. Hallo Liz,

      eine „Über-Uns“-Seite mit den Autoren ist bereits in Arbeit. Dann kannst Du Dir ein ausführliches Bild von den Autoren machen.

    2. HAllo Liz

      Es ist immer wieder schön konstruktive Kritik an der Arbeit anderer zu lesen, insbesondere wenn dieser seine Sachen noch nicht vollständig ausgesprochen hat..
      Schön wäre es wenn diese Kritiker vielleicht ihre bessere Sachkompetenz positiv einbringen würden – oder einfach Artikel nicht lesen – oder sich sogar einmal selber die Arbeit zu machen etwas zu schreiben, so dass die unkompetenten dann ihren Senf dazu abgeben können …

      Danke von dieser Seite an die beiden Autoren die sich auch ohne Nachnamen hierfür Zeit nehmen …

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